Wie Sie uns helfen können

Die Abgabe von Lebensmitteln erfolgt an Bedürftige („Hartz IV“-Empfänger/innen, Rentner/innen mit geringem Einkommen (bis 900,- Euro pro Monat, Empfänger von Grundsicherung etc.) gegen Nachweis. Zusätzlich ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Das wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen und Aktionen für notleidende oder gefährdete Menschen, die wegen wirtschaftlicher Notlage der finanziellen Unterstützung oder der Unterstützung durch Sachmittel bedürfen, oder denen eine der vorstehend beschriebenen Notlage droht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins, ist das Sammeln und die Ausgabe von Lebensmitteln des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs.

Spendenkonto der Tönisvorster Hilfe e.V. bei der Sparkasse Krefeld:
IBAN DE28 3205 0000 0000 0373 74

(Bei Beiträgen / Spenden bis 200,00 Euro ist als Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt eine Kopie Ihres Überweisungsträgers bzw. Kontoauszuges ausreichend.)

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Wir freuen uns über jedes Mitglied, wenn Sie uns aktiv unterstützen wollen, noch umso mehr. Jüngere, engagierte Helfer sind bei uns herzlich Willkommen!

Auszug aus der Satzung

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Das wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen und Aktionen für notleidende oder gefährdete Menschen, die wegen wirtschaftlicher Notlage der finanziellen Unterstützung oder der Unterstützung durch Sachmittel bedürfen, oder denen eine der vorstehend beschriebenen Notlage droht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins ist das Sammeln und die Ausgabe von Lebensmitteln des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs. (PDF Satzung)